Unterrichtsgebühren

Für den Unterricht werden Jahresgebühren erhoben. Diese werden  monatlichen Zahlungsweise, per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung, in jeweils 12 Raten entrichtet. Einzig für das Instrumentenkarussell richtet sich die Anzahl der Raten nach der Anzahl der unterrichteten Instrumente.

Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bzw. den notwendigen Voraussetzungen werden folgende Ermäßigungen gewährt:
-    Sozialermäßigung
-    Familienermäßigung
-    Mehrfächerermäßigung
-    Begabtenförderung.

Für den Unterricht können Instrumente ausgeliehen werden, bis der/dem SchülerIn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht. Die Ausleihen sind gebührenpflichtig und richten sich nach dem Anschaffungswert und den vorhandenen Möglichkeiten der Musikschule.

Es wird eine Unterrichtsvereinbarung abgeschlossen. Diese ist vier Wochen vor Ende eines Schulhalbjahres zum 31. Januar bzw. 31. Juli kündbar. Die Kündigung muss schriftlich an die Kreismusikschule erfolgen.

Aktuelle Gebühren - Kurzübersicht

Unterrichtsart monatliche Gebühr
Musikgarten (2 Personen) 30 min 20,00 €
Musikgarten (2 Personen) 45 min 30,00 €
Musikalische Früherziehung 45 min 25,00 €
Instrumentenkarussell 30 min 25,00 €
Instrumentenkarussell 45 min 35,00 €
Einzelunterricht 60 min 75,00 €
Einzelunterricht 45 min 65,00 €
Einzelunterricht 30 min 45,00 €
Einzelunterricht 22,5 min 40,00 €
Gruppenunterricht (2 Schüler) 45 min 35,00 €
Gruppenunterricht (3 Schüler) 45 min 25,00 €
Gruppenunterricht (ab 4 Schüler) 45 min 23,00 €
Tanz  90 min. 40,00 €
Tanz  60 min. 25,00 €
Tanz  45 min. 20,00 €
Künstlerisches Gestalten 45 min. 25,00 €
Ergänzungsfächer (Für SchülerInnen der KMS kostenfrei)
Musiktheorie 45 min 15,00 €
Ensemble/Chor 45 min 10,00 €

TeilnehmerInnen ab 18 Jahre und mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald zahlen eine 15 % höhere Gebühr. Bei Vorlage einer gültigen Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung erfolgt eine Befreiung vom Zuschlag für Erwachsene.

Für die Bearbeitung der Unterrichtsvereinbarung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:
75 % für Teilnehmer, die Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) sind oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Kapitel 3 bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kapitel 4 oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
30 % für Teilnehmer, die Empfänger von Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) sind oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.

Familienermäßigung:
Werden zwei oder mehr Familienangehörige eines Haushaltes an der Musikschule unterrichtet, wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% für die zweite Person und 25% ab der dritten Person 50% gewährt.

Mehrfächerermäßigung:
Bei Unterrichtung in mehr als einem Fach wird für die weiteren Fächer eine Ermäßigung in Höhe von 25 % ab dem 2. Fach und 50 % ab dem 3. Fach gewährt.

Weitere Ermäßigungen:
Im Rahmen der Begabtenförderung sind weitere Ermäßigungen möglich.  Informationen dazu finden Sie in der Gebührensatzung der KMS.

Nutzung Musikinstrumente:
Für die Nutzung von Instrumenten aus dem Besitz der KMS durch SchülerInnen der KMS gelten folgende Gebühren:

Anschaffungswert           bis 250,00 €               6,00 €/Monat
Anschaffungswert           bis 500,00 €               8,00 €/Monat
Anschaffungswert           bis 1.000,00 €             10,00 €/Monat
Anschaffungswert           darüber                       12,00 €/Monat

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